Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter und nicht-automatisierter
Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung,
Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität,
Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
(2) Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem
Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen
Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich.
(3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Kassenwart, sein Stellvertreter ist der 2. Vorsitzende
(4) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung
genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung
des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b),
1f) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
(5) Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten
seiner Mitglieder dorthin:
a. Hessischer Badminton-Verband: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität
b. Hessischer Tennis-Verband: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am
Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von
Spielerpässen und Lizenzen.
(6) Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämpfe,
Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder
auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische
Medien. Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in
abgekürzter Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich oder
zwangsläufig mit einer Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.
(7) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein)
sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht / übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit
Einwilligung des betroffenen Mitglieds. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung
von Name, aktuelle und frühere Funktionen im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren
Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem
Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein
oder für einzelne Ereignisse widersprechen.
(8) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder
herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme
erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner
satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der
notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige
Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt
ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für
die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder
satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre
gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO),
Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die
Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können
schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(11) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich,
schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt
wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann
mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(12) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische
Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.