Datenschutz / Persönlichkeitsrechte


(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine

identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter und nicht-automatisierter

Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung,

Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität,

Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.


Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.


(2) Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem

Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen

Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich.


(3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Kassenwart, sein Stellvertreter ist der 2. Vorsitzende


(4) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung

genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung

des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b),

1f) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)


(5) Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten

seiner Mitglieder dorthin:


a. Hessischer Badminton-Verband: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität


b. Hessischer Tennis-Verband: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität


Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am

Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von

Spielerpässen und Lizenzen.


(6) Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämpfe,

Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder

auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische

Medien. Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in

abgekürzter Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich oder

zwangsläufig mit einer Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.


(7) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein)

sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht / übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit

Einwilligung des betroffenen Mitglieds. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung

von Name, aktuelle und frühere Funktionen im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren

Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem

Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein

oder für einzelne Ereignisse widersprechen.


(8) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder

herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme

erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner

satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der

notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige

Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt

ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.


(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für

die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder

satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.


(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre

gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO),

Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die

Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können

schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.


(11) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich,

schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt

wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann

mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die

Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.


(12) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen

Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische

Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.