Liemecksportpark


Für die Nutzung des Liemeckesportparks (im Folgenden „Park“) mit
Multifunktionshalle, Nebeneinrichtungen (z.B. Gastrobereich) und der
Außenplätze werden von der Stadt Wolfhagen als Betreiberin für alle
Nutzer und Gäste einschließlich Vereine nachfolgende Regelungen als
Hausordnung bestimmt. Diese Regeln dienen einem vertragsgemäßen
Nutzungsbetrieb sowie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im
Liemeckesportpark. Das Einverständnis gilt konkludent abgegeben bei
Betreten der Halle, des Gastrobereiches oder der Außenplätze.


I. Allgemeine Regeln

  1. Jeder Nutzer und Gast des Parks hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder
    belästigt werden. Jeder Nutzer und jeder Gast ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die
    Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.


  2. Die Courts und das Gelände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Abfälle in die dafür
    aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Die Halle darf nur mit sauberen Straßenschuhen
    betreten werden; für die Courts gilt Ziffer II.6.


  3. Der einzelne Nutzer und Gast haftet der Stadt für alle von ihm verursachten
    Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände.


  4. Der Park wird innen und außen videoüberwacht. Die Kameras verbessern die Sicherheit
    der Gäste und dienen der besseren Aufklärung von Vorfällen sowie die ordnungsgemäße
    Nutzung. Die Aufnahmen unterliegen nur dem Zugriff der Stadt als Betreiber und werden für
    einen Zeitraum von 72 Stunden gespeichert. Mit dem Betreten des Parks wird diesem
    Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.


  5. Jeder Nutzer oder Gast ist damit einverstanden, dass die Stadt oder ein von ihr beauftragter
    Dritter während des Aufenthalt Bild- und Tonaufnahmen erstellt und diese zur öffentlichen
    Bewerbung auf der Homepage und in sozialen Medien verwendet. Der Betreiber verwendet
    das erstellte Bild- und Tonmaterial unentgeltlich, ausschließlich, zeitlich und örtlich
    unbeschränkt ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig. Die Berechtigten Interessen des
    Abgebildeten werden dabei gewahrt.


  6. Den Weisungen des Aufsichtspersonals zur Durchsetzung des Hausrechts ist Folge zu
    leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das eingesetzte Personal der Stadt berechtigt, ein
    Platzverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie
    ein unbefristetes Hausverbot durch die Stadt ausgesprochen werden.


  7. Kindern, Schulklassen sowie Personen unter 16 Jahren ist das Betreten der Spielfelder nur
    in Begleitung einer Aufsichtsperson / eines Übungsleiters gestattet. Die Stadt übernimmt keine
    Aufsichts- oder Betreuungspflichten.


  8. Das Spielen ist nur auf dem gebuchten Court erlaubt. Die Weitergabe von Hallenstunden
    an Dritte ist unter Berücksichtigung und Anerkennung der AGB zulässig. Für die Einhaltung
    der AGB oder dessen Nichtbeachtung ist der buchende Nutzer verantwortlich. Unberechtigtes
    Spielen ist nicht gestattet und führt zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses und
    somit zur Sperrung des Zugangs im Online-Buchungssystem. Die Nutzer sind verpflichtet, den
    zugewiesenen Court nach Beendigung der Spielzeit pünktlich zu verlassen. Eine
    eigenmächtige Nutzung eines anderen Courts ist nicht gestattet.

  9. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und
    dergleichen innerhalb der umzäunten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede
    Haftung ausgeschlossen.


    II. Bestimmte Verhaltensregeln

  10. Jeder Nutzer oder Gast darf in den Zeiten, in denen die Sportbar geöffnet ist, grundsätzlich
    keine Speisen und Getränke in die Halle oder auf den Außenplätzen mitbringen
    (ausgenommen sind Energieriegel und antialkoholische Sportgetränke zur Erfrischung).
    Weitere Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
    Um die Sportanlagen vor Verunreinigung zu schützen, ist das Essen und Trinken nur im
    Gastronomiebereich der Sportsbar erlaubt, es sei denn die Stadt gestattet vorab ausdrücklich
    etwas anders im Einzelfall. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist daher in der
    Halle oder auf den Außenplätzen nicht gestattet
    Die Ware, die seitens eines Nutzers (auch eines Veranstalters) mit schriftlicher Zustimmung
    in die Sportsbar eingebracht wird, muss den gesetzlichen Lebensmittelhygienebestimmungen
    entsprechen. Sollte die Stadt Wolfhagen oder der Pächter der Sportsbar den Verdacht haben,
    dass dies nicht der Fall ist, ist man berechtigt, die Annahme, Verarbeitung oder
    Inverkehrbringung der Ware zu verweigern. Der Verzehr der mitgebrachten Ware erfolgt auf
    Risiko des Nutzers (oder Veranstalters). Die Stadt Wolfhagen und der Pächter haften nicht für
    jedwede Schäden, die sich aus dem Verzehr dieser Ware ergeben.


  11. Im Rahmen einer gebuchten Geburtstagsfeier können Geburtstagskuchen mitgebracht
    werden. Der Verzehr ist nur außerhalb der Courts erlaubt (an den vorhandenen Tischen und
    Bänken). Gleiches gilt für Babynahrung. In sämtlichen Bereichen ist der Konsum von
    Kaugummis, Bonbons oder ähnliches strengstens verboten.


  12. In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Drogen sind
    strikt untersagt. Alkoholische Getränke dürfen in Grenzen in unserem Gastronomiebereich
    konsumiert werden.


  13. Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt

    .

  14. Verstöße gegen die Vorschriften von Ziffer II 1 bis 4 können mit einem Bußgeld geahndet
    werden, im Einzelfall bis zu einer Höhe von 55,- EUR – unbeschadet weitergehender


    Schadenersatzansprüche.

  15. Die Kunstrasenplätze dürfen nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk, die
    ausweislich der Herstellerbeschreibung für Kunstrasen geeignet sind, bespielt werden.
    Stollenschuhe sind ausdrücklich verboten. Die Outdoor-Courts wie auch der Indoor-Padel-
    Court dürfen nur mit Turnschuhen (Indoor mit Hallenturnschuhen) betreten werden,
    Stahlstollen sind verboten. Der Outdoor-Tennis-Court darf nur mit heller Sohle oder
    nachweislich abriebfreier Sohle betreten und genutzt werden.


  16. Geräte und Einrichtungen auf den Courts dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend
    verwendet werden, dies betrifft auch die auf den Courts verwendeten
    Ausrüstungsgegenstände. Auf den Padel-Courts darf kein Fußball gespielt werden.


  17. Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Courts stattfinden, nicht in den
    Aufenthaltsflächen – ausgenommen davon sind im Ausnahmefall die Nutzung zu bestimmten
    Trainingszwecken durch die Fußballvereine und den DFB.


  18. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Die Duschen
    dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist
    nicht gestattet. Zurückgelassene Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt.


    III. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

  19. Das Betreten der Courts erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der
    Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Sportausübung ist stets mit Risiken verbunden. Es
    herrschen die typischen Gefahren bei der Benutzung einer Sport- und Spielstätte.
    Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder
    einem Gast aus der Benutzung der Halle / des Außenbereichs erwachsen – es sei denn, die
    Stadt oder ihre Repräsentanten hat einen nachweisbaren Schaden bei einem Nutzer oder
    Gast in mindestens grob fahrlässiger Weise verursacht.


  20. Die Nutzer haften für Schäden an der Multifunktionshalle, auf den Spielfeldern innen und
    außen, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen
    Verschleiß oder Materialfehler handelt. Die Haftung von Nutzern und Gästen erstreckt sich
    auch auf die Beseitigung von übermäßigen Verunreinigungen. Eltern haften für ihre Kinder.


  21. Für abhanden gekommene Gegenstände wird von der Stadt keine Haftung übernommen.


    Wolfhagen, den 01.09.2025