Liemecksportpark
Für die Nutzung des Liemeckesportparks (im Folgenden „Park“) mit
Multifunktionshalle, Nebeneinrichtungen (z.B. Gastrobereich) und der
Außenplätze werden von der Stadt Wolfhagen als Betreiberin für alle
Nutzer und Gäste einschließlich Vereine nachfolgende Regelungen als
Hausordnung bestimmt. Diese Regeln dienen einem vertragsgemäßen
Nutzungsbetrieb sowie der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im
Liemeckesportpark. Das Einverständnis gilt konkludent abgegeben bei
Betreten der Halle, des Gastrobereiches oder der Außenplätze.
I. Allgemeine Regeln
Jeder Nutzer und Gast des Parks hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder
belästigt werden. Jeder Nutzer und jeder Gast ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die
Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.Die Courts und das Gelände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Abfälle in die dafür
aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Die Halle darf nur mit sauberen Straßenschuhen
betreten werden; für die Courts gilt Ziffer II.6.Der einzelne Nutzer und Gast haftet der Stadt für alle von ihm verursachten
Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände.Der Park wird innen und außen videoüberwacht. Die Kameras verbessern die Sicherheit
der Gäste und dienen der besseren Aufklärung von Vorfällen sowie die ordnungsgemäße
Nutzung. Die Aufnahmen unterliegen nur dem Zugriff der Stadt als Betreiber und werden für
einen Zeitraum von 72 Stunden gespeichert. Mit dem Betreten des Parks wird diesem
Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.Jeder Nutzer oder Gast ist damit einverstanden, dass die Stadt oder ein von ihr beauftragter
Dritter während des Aufenthalt Bild- und Tonaufnahmen erstellt und diese zur öffentlichen
Bewerbung auf der Homepage und in sozialen Medien verwendet. Der Betreiber verwendet
das erstellte Bild- und Tonmaterial unentgeltlich, ausschließlich, zeitlich und örtlich
unbeschränkt ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig. Die Berechtigten Interessen des
Abgebildeten werden dabei gewahrt.Den Weisungen des Aufsichtspersonals zur Durchsetzung des Hausrechts ist Folge zu
leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das eingesetzte Personal der Stadt berechtigt, ein
Platzverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie
ein unbefristetes Hausverbot durch die Stadt ausgesprochen werden.Kindern, Schulklassen sowie Personen unter 16 Jahren ist das Betreten der Spielfelder nur
in Begleitung einer Aufsichtsperson / eines Übungsleiters gestattet. Die Stadt übernimmt keine
Aufsichts- oder Betreuungspflichten.Das Spielen ist nur auf dem gebuchten Court erlaubt. Die Weitergabe von Hallenstunden
an Dritte ist unter Berücksichtigung und Anerkennung der AGB zulässig. Für die Einhaltung
der AGB oder dessen Nichtbeachtung ist der buchende Nutzer verantwortlich. Unberechtigtes
Spielen ist nicht gestattet und führt zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses und
somit zur Sperrung des Zugangs im Online-Buchungssystem. Die Nutzer sind verpflichtet, den
zugewiesenen Court nach Beendigung der Spielzeit pünktlich zu verlassen. Eine
eigenmächtige Nutzung eines anderen Courts ist nicht gestattet.Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und
dergleichen innerhalb der umzäunten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede
Haftung ausgeschlossen.
II. Bestimmte VerhaltensregelnJeder Nutzer oder Gast darf in den Zeiten, in denen die Sportbar geöffnet ist, grundsätzlich
keine Speisen und Getränke in die Halle oder auf den Außenplätzen mitbringen
(ausgenommen sind Energieriegel und antialkoholische Sportgetränke zur Erfrischung).
Weitere Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Um die Sportanlagen vor Verunreinigung zu schützen, ist das Essen und Trinken nur im
Gastronomiebereich der Sportsbar erlaubt, es sei denn die Stadt gestattet vorab ausdrücklich
etwas anders im Einzelfall. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist daher in der
Halle oder auf den Außenplätzen nicht gestattet
Die Ware, die seitens eines Nutzers (auch eines Veranstalters) mit schriftlicher Zustimmung
in die Sportsbar eingebracht wird, muss den gesetzlichen Lebensmittelhygienebestimmungen
entsprechen. Sollte die Stadt Wolfhagen oder der Pächter der Sportsbar den Verdacht haben,
dass dies nicht der Fall ist, ist man berechtigt, die Annahme, Verarbeitung oder
Inverkehrbringung der Ware zu verweigern. Der Verzehr der mitgebrachten Ware erfolgt auf
Risiko des Nutzers (oder Veranstalters). Die Stadt Wolfhagen und der Pächter haften nicht für
jedwede Schäden, die sich aus dem Verzehr dieser Ware ergeben.Im Rahmen einer gebuchten Geburtstagsfeier können Geburtstagskuchen mitgebracht
werden. Der Verzehr ist nur außerhalb der Courts erlaubt (an den vorhandenen Tischen und
Bänken). Gleiches gilt für Babynahrung. In sämtlichen Bereichen ist der Konsum von
Kaugummis, Bonbons oder ähnliches strengstens verboten.In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Drogen sind
strikt untersagt. Alkoholische Getränke dürfen in Grenzen in unserem Gastronomiebereich
konsumiert werden.Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt
.
Verstöße gegen die Vorschriften von Ziffer II 1 bis 4 können mit einem Bußgeld geahndet
werden, im Einzelfall bis zu einer Höhe von 55,- EUR – unbeschadet weitergehender
Schadenersatzansprüche.Die Kunstrasenplätze dürfen nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk, die
ausweislich der Herstellerbeschreibung für Kunstrasen geeignet sind, bespielt werden.
Stollenschuhe sind ausdrücklich verboten. Die Outdoor-Courts wie auch der Indoor-Padel-
Court dürfen nur mit Turnschuhen (Indoor mit Hallenturnschuhen) betreten werden,
Stahlstollen sind verboten. Der Outdoor-Tennis-Court darf nur mit heller Sohle oder
nachweislich abriebfreier Sohle betreten und genutzt werden.Geräte und Einrichtungen auf den Courts dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend
verwendet werden, dies betrifft auch die auf den Courts verwendeten
Ausrüstungsgegenstände. Auf den Padel-Courts darf kein Fußball gespielt werden.Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Courts stattfinden, nicht in den
Aufenthaltsflächen – ausgenommen davon sind im Ausnahmefall die Nutzung zu bestimmten
Trainingszwecken durch die Fußballvereine und den DFB.Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Die Duschen
dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist
nicht gestattet. Zurückgelassene Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt.
III. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGENDas Betreten der Courts erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt. Sportausübung ist stets mit Risiken verbunden. Es
herrschen die typischen Gefahren bei der Benutzung einer Sport- und Spielstätte.
Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder
einem Gast aus der Benutzung der Halle / des Außenbereichs erwachsen – es sei denn, die
Stadt oder ihre Repräsentanten hat einen nachweisbaren Schaden bei einem Nutzer oder
Gast in mindestens grob fahrlässiger Weise verursacht.Die Nutzer haften für Schäden an der Multifunktionshalle, auf den Spielfeldern innen und
außen, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen
Verschleiß oder Materialfehler handelt. Die Haftung von Nutzern und Gästen erstreckt sich
auch auf die Beseitigung von übermäßigen Verunreinigungen. Eltern haften für ihre Kinder.Für abhanden gekommene Gegenstände wird von der Stadt keine Haftung übernommen.
Wolfhagen, den 01.09.2025